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Herzlich willkommen in meiner Praxis

Als Heilpraktikerin übe den Beruf eigenverantwortlich aus und zähle zu den freien Berufen. Die Tätigkeit eines Heilpraktikers umfasst die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden laut § 1 des Heilpraktikers Gesetz.

Dies bedeutet, dass ich Sie im Rahmen meiner Sorgfaltspflicht über jeden Schritt bezüglich Ihrer Behandlung vorher aufkläre und im Anschluss daran dies in einer elektronischen Patientenkartei dokumentiere und verpflichtet bin, diese 10 Jahre lang aufzubewahren. Datenschutz.

Wie ein Arzt bin auch ich zum Schweigen verpflichtet. Alles, was Sie mit mir besprechen, ist vertraulich, auch gegenüber Dritten, d. h. Ehepartner/in, Kinder, Eltern usw. Notwendige Auskünfte an Krankenkassen müssen gegeben werden – nach vorherige Schweigepflichtentbindung.

 Was Sie als Patient in meiner Praxis erwartet:

Zu Beginn einer jeden Behandlung erfolgt ein ausführliches Gespräch und eine gründliche Cluster-Analyse, Darmmikrobiom-, Dunkelfeld- und/oder Harnuntersuchung.  Weitere Diagnosemöglichkeiten kommen bei Bedarf und gezielt zum Einsatz.

Nachdem ich mir ein umfassendes Bild gemacht habe, wähle ich die geeigneten, individuell auf Sie abgestimmten Therapie- und Behandlungsverfahren.

Diese sind zum Nachlesen für Sie auf dieser Website ausführlich erklärt.

Nach der Terminvereinbarung erhalten Sie von mir den Dienstvertrag sowie verschiedene Fragen, die Sie zu Hause in Ruhe ausfüllen und zum vereinbarten Termin zurücksenden. Dies spart Ihnen Zeit und Geld.

Führen Sie bitte über mindestens sechs Tage ein Tagebuch über Ihre Ernährungsgewohnheiten. Führen Sie das Tagebuch so genau wie möglich.

Ein Beispiel:

In Rahmen einer Dunkelfelduntersuchung würde ich folgende Leistungen erbringen:

  • Anamnese und Auswertung des Fragebogens
  • Ein Ersttermin (ca. 50 min) für die mikroskopische Blutuntersuchung (Dunkelfeldbluttest*). 
    *Bei der Dunkelfeldmikroskopie wird das von der Lichtquelle des Mikroskops kommende Licht am Objektiv vorbeigeleitet und erzeugt ein Bild mit hellen Strukturen auf dunklem Untergrund. In diesem Bild sind fast immer nur die äußeren Konturen der Blutzellen im Präparat und nur wenig innere Strukturen wie zelluläre Bestandteile erkennbar. Allerdings bei befallenen Zellen können die inneren Strukturen mittels Dunkelfeld gut erkannt werden. Für den Dunkelfeldtest wird eine Punktion an der Fingerbeere oder Ohrläppchen durchgeführt, um einige Blutstropfen für den Test zu gewinnen. Dieser Test wird 24 Stunden lang alle paar Stunden angeschaut und beurteilt, um mögliche Tendenzen festzuhalten.
  • Ein Besprechungstermin eine Woche später, bei dem die Befunde und der dazugehörige Therapieplan besprochen werden, ca. 60 min.
  • Ein individueller Ausleitungstherapieplan mit Regenaplexe, Wassercluster, Phylak Sachsen Mischungen und/oder andere passenden Mittel.
  • Diese Grunduntersuchung kostet 250,00 €.

 

Zusätzliche telefonische oder E-Mail Beratung zu den Öffnungszeiten der Praxis in Rahmen der laufenden Therapie (nachdem Sie bei mir waren) werden wie folgt berechnet: € 4,50 bis 10 min, / € 8,20 bis 15 min / € 14,50 bis 20 min / € 20,50 bis 30 min. Das erste Telefongespräch, max. 15 min, wird nicht berechnet. 

 

Diagnoseformen:

Therapierichtungen:

  

Kostenübernahmemöglichkeiten

Ge­setz­lich Kran­ken­ver­si­cher­te er­hal­ten grund­sätz­lich kei­ne Erst­at­tung der Be­hand­lungs­kos­ten oder der verordneten naturheilkundlichen Medikamente sei­tens ih­rer Kran­ken­kas­se. Über et­wai­ge Aus­nah­men in­for­mie­ren Sie sich bit­te bei Ih­rer Kran­ken­kas­se vor Auf­nah­me der Be­hand­lung.

Mit­glie­der pri­va­ter Kran­ken­ver­si­che­run­genpri­vat Zu­satz­ver­si­cher­te und Beihilfe berechtigte Pa­ti­en­ten kön­nen ei­nen Anspruch auf Erstattung ih­rer Be­hand­lungs­kos­ten ge­gen­über ih­rer Ver­si­che­rung geltend machen. Das Er­stat­tungs­ver­fah­ren hat der Pa­ti­ent ge­gen­über sei­ner Ver­si­che­rung ei­gen­verant­wort­lich durch­zu­füh­ren. Die Erst­at­tun­gen sind in der Re­gel auf die Sät­ze des Ge­büh­ren­ver­zeich­nis­ses be­schränkt. Eventuelle Dif­fe­ren­zen zwi­schen Ge­büh­ren­ver­zeich­nis und Heil­prak­ti­ker-Ho­no­rar sind vom Pa­ti­en­ten in vol­ler Höhe zu tra­gen.

Unabhängig  ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, bekommen Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Das Heilpraktiker-Honorar kann bar vor Ort bezahlt oder innerhalb sieben Tagen überwiesen werden.

 

Termine und weitere Informationen

Sie bekommen in der Regel in meiner Praxis relativ zeitnah Termine ohne lange Wartezeit. Sollten Sie einmal den Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte rechtzeitig (spätestens 24 Stunden vorher) ab. Anderenfalls erlaube ich mir, 45,00 € Ausfallhonorar zu berechnen.

Sehr hilfreich sind Vorbefunde oder Berichte, die vom Kollegen, Arzt oder Krankenhaus erstellt worden sind, um unnötige Labortests zu vermeiden. Diese bringen Sie bitte zum ersten Termin mit. Gerne können wir auch ein Blutlabor veranlassen, falls dies erwünscht und notwendig ist.

Bitte kommen Sie zum Bluttest für die Dunkelfelddiagnose nüchtern, Wasser oder leicht gebrühter schwarzer Kaffee oder Kräutertee darf getrunken werden. Gerne können Sie sich etwas zum Essen mitbringen und vor der Rückkehr in den Praxisaufenthaltsraum essen.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen oder vereinbare mit Ihnen einen Beratungstermin unter der Telefonnummer: 07738-9389333 oder unter Kontakt können Sie mir eine E-Mail senden.

Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit!

Karin Heller

 

PS/

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