Untermenü

Heilpraktikerschule Lernkonzepte

Die Heilpraktikerschule Lernkonzepte im Kreis Konstanz bietet Ihnen ein attraktives Angebot für die Ausbildung zum Heilpraktiker, sowie eine fundierte Vorbereitung auf die Prüfung.
 
Unterricht Unterrichtsraum

Die medizinische Grundausbildung vermittelt den gesamten erforderlichen Stoff für die Überprüfung und zusätzlich naturheilkundliches Wissen, sowie Praxismanagement für die zukünftige Praxis. Wir als Schule arbeiten eng in Kooperation mit dem Verband Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundige e.V., um Ihnen eine qualitative hochwertige Ausbildung anbieten zu können.

Das Heilpraktikergesetz vom 17.02.1939 erfährt nun moderate Änderungen. Diese wurden zum 01.01.2017 in Kraft gesetzt. Ergänzt wurde § 2 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes sowie § 2 Abs. 1 (i) der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz. Das bedeutet, dass Heilpraktikeranwärter zukünftig deutschlandweit eine einheitliche überarbeitete Überprüfung durchlaufen müssen.

Unter anderem werden die Heilpraktikeranwärter an unseren bisherigen Möglichkeiten wie invasives Arbeiten (Injektionstechniken) maßgeblich überprüft. Diesbezüglich haben wir als Heilpraktikerschule bereits Maßnahmen ergriffen und Ihnen ein zertifizierter Labor- und Injektionskurs durch unseren Heilpraktikerverband, BDHN e.V., ermöglicht.

Der Heilpraktikeranwärter erhält bei Kursbeginn Schulungsunterlagen und ein Starterpaket. Das Starterpaket für den Heilpraktikeranwärter enthält einen Stethoskop, eine Blutdruckmanschette, einen Reflexhammer, eine Untersuchungsleuchte und ein Begleitbuch für die Ausbildung und spätere Praxis. Wir lernen in kleinen Gruppen!

Wir sind überzeugt, dass auch Sie Ihr berufliches Erfolgsziel mit unserem fleißigen Einsatz erreichen!

Allgemeine rechtliche Informationen für Heilpraktikeranwärter hier klicken

Ausbildung zum Heilpraktiker/in hier klicken

Weitere Fortbildungsmöglichkeiten:

 

Wichtiges für Osteopathen und Physiotherapeuten mit Osteopathieausbildung!

Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nimmt Stellung zur osteopathischen Praxis

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 8. September 2015 (Az. I-20 U 236/13) bestätigt, dass Osteopathie über den Tätigkeits- und Ausbildungsbereich der Physiotherapie hinausgeht und nur durch Personen mit Heilpraktikererlaubnis oder durch Ärzte ausgeübt werden darf.

Heilkunde ausüben ist nur Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten und Osteopathie ist Ausübung der Heilkunde. Mit diesem Argument war auch die Werbung für diese Behandlungsmethode untersagt worden.

Auch die Tatsache, dass der betroffene Physiotherapeut eine langjährige osteopathische Aus- und Weiterbildung absolviert hat und auf ärztliche Verordnung bzw. Verordnung eines Heilpraktikers arbeitete, ändert laut OLG nichts an dem Urteil.

Nach oben