Prüfungsanforderung für Heilpraktiker/in
1. Heilpraktiker/in
Örtlich zuständig für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist grundsätzlich die untere Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Antragssteller(in) seine Tätigkeit als Heilpraktiker ausüben will oder nach dem Hauptwohnsitz.
Die Durchführungsverordnung (DVO)
Für die amtsärztliche Überprüfung beim Gesundheitsamt müssen Sie
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das 25.Lebensjahr vollendet haben,
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mindestens den Hauptschulabschluss (amtlich beglaubigte Kopie) besitzen,
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einen Personalausweis (beidseitige Kopie) oder Aufenthaltsgenehmigung (Kopie) vorlegen,
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ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0) und
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ein ärztliches Attest über die körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktikers vorweisen.
Das Attest und das Führungszeugnis sind für die Anmeldung zur Prüfung beim Gesundheitsamt notwendig und dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Die Überprüfung
Eine Vorbedingung für die Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis ist die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das zuständige Gesundheitsamt. Diese wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die schriftliche Überprüfung findet normalerweise jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt.
Die Prüfung besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen, von denen 45 innerhalb von 120 Minuten richtig beantwortet werden müssen. Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist die Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Überprüfung.
Die mündliche Überprüfung wird in den Wochen nach der schriftlichen Überprüfung als Einzelprüfung durchgeführt und dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten.
Der Überprüfungsinhalt
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Berufs- und Gesetzeskunde, einschließlich der rechtlichen Grenzen zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt.
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Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers.
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Grundkenntnisse in Anatomie, pathologischer Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie.
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Grundkenntnisse der Allgemeinen Krankheitslehre, insbesondere der Volkskrankheiten, Stoffwechselkrankheiten, der Herz- und Kreislaufkrankheiten, der degenerativen Erkrankungen, sowie der übertragbaren Krankheiten.
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Erkennen und Versorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände.
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Technik der Anamneseerhebung, (Auskultation, Inspektion, Palpation, Perkussion, Reflex- Sensibilitätsprüfung, Puls- und Blutdruckkontrolle).
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Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation.
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Injektions- und Punktionstechniken.
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Deutung grundlegender Laborwerte.
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Naturheilmethoden /Pflanzenkunde, Ausleitungsverfahren.